Referendumsbegehren "Revision Nutzungsplanung"
Feststellung des Nichtzustandekommens
Am 25. September 2018 wurde für den folgenden, an der Einwohnerratssitzung vom 27. August 2018 gefassten Beschluss ein Referendumsbegehren hinterlegt:
Der Einwohnerrat beschliesst die Revision der Nutzungsplanung mit Ausnahme der genehmigten Teilrückweisungsanträge zu § 3 Abs. 1, § 3 Abs. 4, § 16 Abs. 4, § 17 Abs. 8, § 18 Abs. 4, § 52 und Anhang 2 (Perimeter Bahnhof Nord, Bahnhof Süd, Torfeld Nord und Telli Ost).
Am 1. Oktober 2018 sind bei der Stadtkanzlei fristgerecht 2 Unterschriftenlisten eingegangen.
Stimmberechtigte am 25. September 2018 |
14'229 |
Erforderliche Unterschriften (1/10) |
1'423 |
Eingereichte gültige Unterschriften |
13 |
Ungültige Unterschriften |
0 |
Der Stadtrat Aarau hat festgestellt, dass das vorgenannte Referendumsbegehren die vorgeschriebene Anzahl gültiger Unterschriften nicht erreicht hat. Er hat das Referendumsbegehren als nicht zu Stande gekommen erklärt.
Stimmrechtsbeschwerden sind innert drei Tagen nach Entdecken des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses im Amtsblatt des Kantons Aargau (5. Oktober 2018) beim Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.