Bauprojektauflage: Sanierung Vordere Vorstadt
Gestützt auf die einschlägigen Bestimmungen des kantonalen Baugesetzes (BauG) liegt das Strassenbauprojekt
Sanierung Vordere Vorstadt, Aarau
vom 12. Januar bis am 11. Februar 2019
während den Öffnungszeiten des Stadtbüros im Rathaus der Stadt Aarau, Parterre, Anmeldung, öffentlich auf.
Der Stadtrat hat in diesem Zusammenhang folgende Verkehrsanordnungen verfügt:
Vordere Vorstadt und Rain, ab Liegenschaft Nr. 28 bis Vordere Vorstadt:
- Begegnungszone/Ende Begegnungszone (Abstellen von Velos gestattet).
Für die Bauphase 1+2, werden folgende vorübergehende Verkehrsanordnungen verfügt:
Aarau, Vordere Vorstadt ab Bahnhofstrasse, für fünf Monate
- Einbahnstrasse mit Gegenverkehr von Velos
Aarau, Vordere Vorstadt ab Knoten Rain
- Einfahrt verboten ausgenommen Velos
Für die Bauphase 3, werden folgende vorübergehende Verkehrsanordnungen verfügt:
Aarau, Vordere Vorstadt ab Rain bis Graben, für zwei bis drei Monate
- Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder
Für die Bauphase 4, werden folgende vorübergehende Verkehrsanordnungen verfügt:
Aarau, Rain ab Vordere Vorstadt bis Rain 12, für ca. zwei Monate
- Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder
Folgende Verkehrsanordnungen werden im Zusammenhang mit der Begegnungszone widerrufen:
Vordere Vorstadt, beim Saxerhaus
- Fussgängerstreifen (Bewilligung Kapo AG vom 4. Sept. 1968)
Vordere Vorstadt, zwischen Holzmarkt und Rain
- Parkieren verboten, mit Wiederholungstafel (Amtsblatt AG Nr. 21 20.05.1972)
Vordere Vorstadt, Westseite
- Parkieren verboten (Amtsblatt AG Nr. 18 30.04.2007)
Vordere Vorstadt, Ostseite
- Parkieren verboten (Amtsblatt AG Nr. 18 30.04.2007)
Rain, bei Unterführung Kunsthausweg
- Fussgängerstreifen (Bewilligung Kapo AG vom 4. Sept. 1968)
Rain, Höhe Saxerhaus (Denner)
- Fussgängerstreifen (Bewilligung Kapo AG vom 4. Sept. 1968)
Rain, Vorplatz Fussgängerunterführung
- Parkieren verboten (Amtsblatt AG Nr. 34 vom 27.08.1988)
Rain, Höhe Fussgängerstreifen Denner
- Halteverbot (Bewilligung Kapo AG vom 22. Juni 1972)
Rain, beim Saxerhaus
- Parkieren verboten (Amtsblatt AG Nr. 35 vom 29. August 1981)
Ziegelrain, Höhe Landjägerwachthaus
- Fussgängerstreifen (Bewilligung Kapo AG vom 4. Sept. 1968)
Das Verkehrsgutachten für die Begegnungszone Rain-Vordere Vorstadt liegt mit dem Strassenbauprojekt während den Öffnungszeiten des Stadtbüros im Rathaus der Stadt Aarau zur Einsichtnahme auf. Allfällige gegen das Strassenbauprojekt gerichtete Einwendungen sind dem Stadtrat Aarau, 5000 Aarau, während der Auflagefrist einzureichen. Die Einwendungen sind zu begründen und haben einen Antrag zu enthalten. Gegen die Verkehrsanordnungen kann ebenfalls vom 12. Januar bis am 11. Februar 2019 Einsprache beim Stadtrat erhoben werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Die Verfügung der Verkehrsanordnungen wird erst nach erfolgter Signalisation rechtsgültig.
Weiter Informationen zum Thema finden Sie unter den Projekten.