Mitwirkung und öffentliche Auflage allgemeine Nutzungsplanung Aarau
Anpassung der vom Einwohnerrat am 27. August 2018 zurückgewiesenen Teile
Am 27. August 2018 hat der Einwohnerrat Aarau die Revision der Nutzungsplanung mit Ausnahme der genehmigten Teilrückweisungsanträge zu § 3 Abs. 1, § 3 Abs. 4, § 16 Abs. 4, § 17 Abs. 8, §18 Abs. 4, § 52 und Anhang 2 (Perimeter Bahnhof Nord, Bahnhof Süd, Torfeld Nord und Telli Ost beschlossen. Der Stadtrat hat die zurückgewiesenen Teile der Nutzungsplanung, bestehend aus Bau- und Nutzungsordnung BNO (Genehmigungsinhalt) und Planungsbericht überarbeitet und anschliessend dem Kanton zur Vorprüfung unterbreitet.
Nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung werden die Änderungsentwürfe gemäss § 24 Abs. 1 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) vom 19. Januar 1993 nun öffentlich aufgelegt. Gleichzeitig wird das Mitwirkungsverfahren durchgeführt (§ 3 BauG).
Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 11. Januar 2019 bis 11. Februar 2019 im Stadtbüro des städtischen Rathauses auf und können dort während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden. Die Unterlagen sind auch im Internet unter www.aarau.ch einsehbar.
Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Stadtrat eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen (§ 3 BauG).
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Stadtrat, Rathausgasse 1, 5000 Aarau, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
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