Bauprojektauflage und Verkehrsanordnung: Begegnungszone Rothpletzstrasse Ost
Begegnungszone Rothpletzstrasse Ost
Gestützt auf § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) liegt das Strassenbauprojekt Begegnungszone Rothpletzstrasse Ost vom 20. Mai bis am 20. Juni 2022 während der Öffnungszeiten des Stadtbüros im Rathaus der Stadt Aarau, Parterre, Anmeldung, öffentlich auf.
Allfällige gegen das Strassenbauprojekt gerichtete Einwendungen sind dem Stadtrat Aarau, 5000 Aarau, während der Auflagefrist einzureichen. Die Einwendungen sind zu begründen und haben einen Antrag zu enthalten.
Der Stadtrat hat in diesem Zusammenhang folgende Verkehrsanordnungen verfügt.
Aarau (Gönhard), Rothpletzstrasse (von Ahornweg bis Gotthelfstrasse):
- Geschwindigkeitsbegrenzung Begegnungszone 20 km/h
Das Gutachten für die Begegnungszone "Tempo 20" liegt während der Einsprachefrist vom 20. Mai bis zum 20. Juni 2022 beim Stadtbüro zu den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.
Gegen die Verkehrsanordnungen kann innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung Einsprache beim Stadtrat erhoben werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Die Verfügung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtsgültig.
Weitere Informationen: Begegnungszone Rothpletzstrasse Ost (Projektauflagen kommunal)