Anpassung Gemeindeordnung - institutionelle Fragen
Die Gemeindeordnung soll aufgrund verschiedener Motionen und einer parallel durchzuführenden Totalrevision des Geschäftsreglements des Einwohnerrates angepasst werden. Der Stadtrat eröffnet eine Vernehmlassung zu den vorgesehenen Anpassungen. Interessierte können sich bis am 22. August 2022 dazu äussern.
Motionsrecht
Die vorliegende Revision sieht die Erweiterung des Motionsrechts auf die ausländische Bevölkerung und auf minderjährige Einwohnerinnen und Einwohner vor. Das Vorhaben geht auf eine Motion zurück, die im Dezember 2020 vom Einwohnerrat überwiesen worden ist. Der Stadtrat stellt im Rahmen der Vernehmlassung das erforderliche Mindestalter, um das Motionsrecht auszuüben, zur Diskussion. Zudem werden bei der ausländischen Bevölkerung die Voraussetzungen hinsichtlich Bewilligung und Wohndauer vertieft thematisiert.
Offenlegung der Politikfinanzierung
Des Weiteren werden die Grundlagen für die Offenlegung der Politikfinanzierung geschaffen. Dieses Vorhaben geht auf eine Motion, welche vom Einwohnerrat am 20. Mai 2021 überwiesen wurde, zurück. Der Stadtrat stellt die wichtigsten Eckwerte der Offenlegungspflicht wie insbesondere den Adressatenkreis und die relevanten Schwellenwerte zur Diskussion.
Einwohnerratsprozesse
Während sich die vorgenannten Änderungen der Gemeindeordnung thematisch mit institutionellen Fragen befassen, betrifft die Revision des Geschäftsreglements des Einwohnerrates vor allem die Systematik des Erlasses sowie einige Präzisierungen zu den Einwohnerratsprozessen. Dabei werden für jedes Organ des Einwohnerrates separat die wichtigsten Grundsätze wie Zusammensetzung, Wahl und Amtsdauer in möglichst einheitlicher Weise erfasst und die Hauptaufgaben in Form einer nicht abschliessenden Liste aufgeführt. Zudem werden die Durchführung der Sitzung, die Beratung, die Beschlussfassung und die Parlamentarischen Vorstösse neu geregelt und bestehende Wiederholungen und Widersprüche in Bezug auf die Gemeindeordnung bereinigt.
Gestützt auf die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung wird der Stadtrat die Revision der Gemeindeordnung und des Geschäftsreglements des Einwohnerrates finalisieren und dem Einwohnerrat zum Beschluss vorlegen. Die Urnenabstimmung zur Gemeindeordnung würde gegebenenfalls 2023 stattfinden.
Weitere Informationen: Laufende Vernehmlassungen (aarau.ch)