Lohnnachzahlungen bei der Abteilung Pflegeheime
Die Stadt Aarau leistet weitere Lohnnachzahlungen für die "Nachtwachen". Sie stellt damit die Gleichbehandlung der betroffenen Pflegeheim-Mitarbeitenden sicher.
Die Nachtwachen-Mitarbeitenden, welche Lohnansprüche eingeklagt und diese gerichtlich zugesprochen erhielten, haben per Ende März die entsprechenden Zahlungen erhalten. Es bestehen grundsätzlich keine weiteren Ansprüche. Der Stadtrat hat jedoch an seiner Sitzung vom 8. April unter dem Aspekt der Gleichbehandlung beschlossen, auch jene Mitarbeitenden der Pflegeheime zu entschädigen, die vom selben Fehler betroffen waren, aber nicht Beschwerde geführt hatten. Diese Nachzahlungen erfolgen per Ende April.
Zusätzlich zu den rund 43'000 Franken Lohnnachzahlungen an die beschwerdeführenden Mitarbeitenden leistet die Stadt Lohnnachzahlungen von weiteren ca. 115'000 Franken. Sämtliche Lohnnachzahlungen werden über den Eigenwirtschaftsbetrieb der Pflegeheime finanziert.
Die Prozesskosten (Verfahren und Parteientschädigungen) betragen insgesamt 10'800 Franken, davon entfallen 4'800 Franken auf den Weiterzug des Verwaltungsgerichtsurteils an das Bundesgericht. Die Prozesskosten werden über Konten der Stadtkanzlei finanziert.
Die Stadt Aarau schloss bereits per 1. Januar 2019 mit allen Mitarbeitenden neue Arbeitsverträge. Dies gestützt auf die neuen Personalerlasse, welche insbesondere für die Nachtwachen bei der Nachtarbeit Verbesserungen bringen. Lohnnachzahlungen erfolgen daher bis längstens Ende 2018. Die wichtigsten Änderungen der erfolgreichen Umsetzung des Personalreglements finden Sie unter:
https://www.aarau.ch/politik-verwaltung/stellenangebote/die-stadt-aarau-als-arbeitgeberin.html/461