Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern
Der Werkhof ruft zum Pflanzenrückschnitt auf. Dieser soll zur Sicherheit im öffentlichen Strassenbereich beitragen.
Ungekürzte und einhängende Äste sind eine Gefahr für Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Velofahrerinnen und Velofahrer. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Fusswegen und Plätzen werden aufgefordert, Bäume,
Sträucher, Hecken und Einfriedungen, welche in den Strassen- bzw. Gehweg hineinragen, auf das gesetzlich geforderte Lichtraumprofil zurückzuschneiden.
Dabei gilt es Folgendes zu beachten:
- Seitlich sollte der Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze erfolgen.
- Über Strassen muss die Fahrbahn bis auf eine Höhe von mindestens 4.50 m freigehalten werden.
- Über Fusswege und Trottoirs muss der Freihalteraum mindestens 2.50 m betragen.
- Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln, Spiegel, Strassennamensschilder und Hydranten dürfen nicht überwachsen sein.
Die Pflanzenrückschnitte sollten in den nächsten Tagen vorgenommen werden. Eigentümerinnen und Eigentümer werden gebeten, die Situation während der Vegetationsperiode mehrmals zu überprüfen und zum Schutz aller die Vorgaben einzuhalten.
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