Taxi-Betriebsbewilligungen der Stadt Aarau (2024 bis 2027)
Der Stadtrat vergibt gestützt auf §§ 9 ff. des Reglements über das Taxiwesen (Taxireglement) vom 25. August 2014 für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2027 insgesamt 15 Betriebsbewilligungen A zum Anbieten von Taxifahrten ab Standplatz Bahnhof SBB.
Weiter erteilt der Stadtrat gestützt auf §§ 13 f. des Taxireglements für den gleichen Zeitraum Betriebsbewilligungen B zum Anbieten von Taxifahrten ab privaten Standplätzen in Aarau. Die Anzahl der Betriebsbewilligungen B ist nicht beschränkt.
Die Voraussetzungen und die einzureichenden Beilagen für die entsprechenden Gesuche sowie das Taxireglement und die Ausführungsbestimmungen dazu finden sich unter www.aarau.ch/taxi. Ergänzende Auskünfte erteilt gerne der Leiter der Sektion Stadtpolizei Verkehr, Thomas Kaspar (T 062 836 06 09, E thomas.kaspar@aarau.ch).
Die Gesuche um Erteilung von Betriebsbewilligungen A und/oder B sind bis 16. Juni 2023 (Poststempel) einzureichen beim Stadtrat Aarau, Rathausgasse 1, 5000 Aarau. Später eingereichte Gesuche um Betriebsbewilligungen A können nicht berücksichtigt werden.