Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung
Die Ortsbürgergemeindeversammlung vom 12. Juni 2023 hat folgende Beschlüsse gefasst:
- Dem fakultativen Referendum unterstehende Beschlüsse gemäss § 9 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden vom 19. Dezember 1978 (Ablauf der Referendumsfrist am 17. Juli 2023):
- 1.1 Das Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 14. November 2022 wird genehmigt.
- 1.2 Die Jahresrechnung 2022 sowie der Geschäftsbericht 2022 werden genehmigt.
- 1.3 Für die Sanierung und Instandstellung der Infrastrukturen des Schaustellerplatzes wird ein Kredit von Fr. 1'000'000.- inkl. MWST (zuzüglich allfälliger teuerungsbedingter Mehrkosten/Preisstand Dezember 2022) bewilligt und der Stadtrat zur allenfalls nötigen Darlehensaufnahme ermächtigt.
1.4 Bewirtschaftung Baufelder 2 und 6 in der Aarenau:
a) Für die Bewirtschaftung der Mietwohnungen und den anderen Mietobjekten der Liegenschaften Aarenau, Baufeld 2, wird die Erhöhung des Stellenplans um 34 % ab 2024 genehmigt.
b) Für die Bewirtschaftung der Mietwohnungen und den anderen Mietobjekten der Liegenschaften Aarenau, Baufeld 6, wird die Erhöhung des Stellenplans um 46 % ab 2025 genehmigt.
- Abschliessend gefasste Beschlüsse:
Gemäss Reglement über das Ortsbürgerrecht von Aarau vom 2. Juni 2003 werden die folgenden Personen eingebürgert:
- Ammon, Michael Dirk Ulrich, geb. 1972, mit Ammon, Marc Karun, geb. 2008, und Ammon, Elin Shahin, geb. 2011
- Boxler, Dominik Andreas, geb. 1972, und Boxler geb. Zweidler, Martina, geb. 1980, mit Boxler, Jill Sophie, geb. 2009, und Boxler, Moritz Lionel, geb. 2011
- Debrunner, Alois, geb. 1992
- Felber, Dieter, geb. 1961, und Näf Felber geb. Näf, Katrin, geb. 1962
- Martin, Eileen Christiane, geb. 1995
- Parini, Domenico, geb. 1982, und Parini, Anna Katharina, geb. 1982, mit Parini, Valentino Aurel, geb. 2013, und Parini, Amael Romeo geb. 2016, und Parini, Elia Malik, geb. 2019
- Rohr, Erika Brigitta, geb. 1957
- Waldmeier, Mirjam, geb. 1991
Wer gegen einen dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschluss das Referendum ergreifen will, kann bei der Stadtkanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste beziehen. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste bei der Stadtkanzlei zu hinterlegen. Für den Fristenlauf gilt die Publikation im Amtsblatt vom 15. Juni 2023.