Umbau Bushaltestellen Buchenhof nach Behindertengleichstellungsgesetz BehiG
Die Bushaltestellen Buchenhof sollen gemäss dem Behindertengleichstellungsgesetzt (BehiG) umgebaut werden.
Die Haltekante in Richtung Zelgli weist heute eine Bucht mit etwa 30 m Länge auf. Die Haltekante in Richtung Aarau, Bahnhof, ist als Fahrbahnhalt ausgebildet. Da die örtlichen Gegebenheiten einen Ausbau der Busbucht gemäss den geometrischen Vorgaben nicht gewährleisten, werden neu beide Haltestellen als Fahrbahnhaltestellen hindernisfrei in der Variante 2 Türen niveaugleich ausgebaut. Auf der Route verkehrt die BBA (Busbetriebe Aarau AG) mit den Buslinien 5 und 7 im Halbstunden-Takt.
Öffentliche Auflage gemäss § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) vom Freitag, 9. September 2023 bis Montag, 9. Oktober 2023 auf der Homepage der Stadt Aarau (www.aarau.ch) mit elektronischer Einsichtnahme in die Pläne und Beilagen, sowie während den Büroöffnungszeiten, im Stadtbüro, Städtisches Rathaus, Rathausgasse 1, 5000 Aarau.
Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich an den Stadtrat Aarau, Rathausgasse 1, 5000 Aarau, einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Weitere Informationen unter Projektauflagen (Projektauflagen kommunal)