Bauprojektauflage und Verkehrsanordnung
Begegnungszone Signalstrasse
Gestützt auf § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) liegt das Strassenbauprojekt Begegnungszone Signalstrasse vom 19. Januar 2024 bis zum 19. Februar 2024 während der Öffnungszeiten des Stadtbüros im Rathaus der Stadt Aarau, Parterre, Anmeldung, öffentlich auf. Die Unterlagen sind auch auf der Homepage der Stadt Aarau (Projektauflagen kommunal) verfügbar.
Allfällige gegen das Strassenbauprojekt gerichtete Einwendungen sind dem Stadtrat Aarau, 5000 Aarau, während der Auflagefrist einzureichen. Die Einwendungen sind zu begründen und haben einen Antrag zu enthalten.
Der Stadtrat hat in diesem Zusammenhang folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Die Signalstrasse zwischen Wallerplatz und Binzenhofstrasse in Aarau wird als Begegnungszone signalisiert. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h, die Fussgänger haben den Vortritt und das Parkieren von Fahrzeugen ist nur an den gekennzeichneten Stellen erlaubt.
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung vom 19. Januar 2024 bis zum 19. Februar 2024 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.