Verkehrsanordnung
Aarau, Kasinostrasse (Höhe Igelweid); Aarau, Igelweid (Fahrtrichtung Kasinostrasse)
Der Stadtrat hat folgende Verkehrsanordnung verfügt:
- Aarau, Kasinostrasse (Höhe Igelweid);
- Verbot für Motorwagen, Motorräder, ausgenommen öffentlicher Bus, Fahrzeuge im Auftrag der Polizei, sowie Zubringer Kasinostrasse 30-41 und Bahnhofstrasse 35 und 37 sowie Sattelmotorfahrzeuge. - Aarau, Igelweid (Fahrtrichtung Kasinostrasse)
- Abbiegen nach rechts verboten, ausgenommen Mofas, Velos sowie Sattelmotorfahr-zeuge.
Die Verkehrsanordnung ist ab Inbetriebnahme auf ein Jahr befristet.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung vom 1. März 2024 bis zum 2. April 2024 Einsprache beim Stadtrat erhoben werden. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Verfügung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtsgültig.