Öffentliche Auflage Teilrevision Nutzungsplanung; Festlegung Gewässerräume
Für die Gewässer Rombachbächli, Roggenhuserbach, Lättgrubenbach, Goldernbäche inkl. Hexenbach, Rohrer Giessen und Brunnbach werden die Gewässerräume abschliessend festgelegt. Die Umsetzung erfolgt räumlich in den Bauzonen- und Kulturlandplänen und hat eine Ergänzung in der Bau- und Nutzungsordnung zur Folge. Die Entwürfe zur Teiländerung der Nutzungsplanung liegen vom 26. April 2024 bis zum 27. Mai 2024 öffentlich im Stadtbüro des städtischen Rathauses auf und können während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden. Die Unterlagen sind ab dem 26. April 2024 auch unter www.aarau.ch online einsehbar.
Einwendungen zur Teiländerung Nutzungsplanung können während der öffentlichen Auflage von den Planungsbetroffenen mit schutzwürdigem Interesse bis am 27. Mai 2024 eingereicht werden. Diese haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Die Einwendungen sind schriftlich beim Stadtrat Aarau, Rathausgasse 1, 5000 Aarau einzureichen und mit einem Vermerk «Einwendung Teilrevision Nutzungsplanung; Festlegung Gewässerräume» zu versehen.
DER STADTRAT