Verkehrsanordnungen
Der Stadtrat hat folgende Verkehrsanordnungen verfügt:
Aarau, Aurorastrasse, Regelung Parkierung durch Markierung von Parkfeldern
- Höhe Liegenschaft Nr. 22, zwei Parkfelder
- Höhe Liegenschaft Nr. 24, ein Parkfeld
- Höhe Liegenschaft Nr. 26, zwei Parkfelder
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau Einsprache beim Stadtrat erhoben werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Die Verfügung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtsgültig.