Verabschiedung Änderung Gestaltungsplan Torfeld Süd
Der Stadtrat hat den angepassten Gestaltungsplan Torfeld Süd zuhanden der dritten öffentlichen Auflage verabschiedet. Infolge des Bundesgerichtsurteils i.S. «Teilrevision Nutzungsplanung Stadion 2017» sind Anpassungen im Gestaltungsplan im Bereich Lärmschutz notwendig.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 8. Juli 2024 das Dossier zur Änderung Gestaltungsplan Torfeld Süd zuhanden der dritten öffentlichen Auflage verabschiedet. Ausführungen im Bundesgerichtsurteil vom 10. Oktober 2022 i.S. «Teilrevision Nutzungsplanung Stadion 2017» haben dazu geführt, dass im Dossier zur Änderung Gestaltungsplan Torfeld Süd Anpassungen nötig sind. Insbesondere wurde die Thematik des Sportlärms in den Unterlagen präzisiert. Dies beinhaltet Anpassungen in den Sondernutzungsvorschriften sowie Präzisierungen und Aktualisierungen im Umweltverträglichkeitsbericht und im Planungsbericht nach Art. 47 RPV.
Das Dossier zur «Änderung Gestaltungsplan Torfeld Süd» liegt vom Freitag, 26. Juli, bis Montag, 26. August 2024, öffentlich im Stadtbüro des städtischen Rathauses auf und kann dort während der ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden. Die Unterlagen sind auch unter www.aarau.ch online einsehbar.
Einwendungen sind nur zu den angepassten Teilen des Gestaltungsplans Torfeld Süd möglich. Auf Einwendungen, welche nicht diese Änderungen betreffen, kann nicht eingetreten werden. Einwendungen sind schriftlich beim Stadtrat, Rathausgasse 1, 5000 Aarau einzureichen; sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.