Transparenz in der Politikfinanzierung
Am 19. November 2023 haben die Stimmberechtigten der Stadt Aarau einer Grundsatzbestimmung in der Gemeindeordnung zur Transparenz in der Politikfinanzierung zugestimmt. Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 26. August 2024 den Entwurf eines Reglements über die Politikfinanzierung für die öffentliche Vernehmlassung verabschiedet.
Am 19. November 2023 haben die Stimmberechtigten dem neuen § 37a der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Aarau (GO) zur Transparenz in der Politikfinanzierung zugestimmt. Diese Bestimmung wurde vom Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau am 8. Januar 2024 genehmigt.
§ 37a GO bestimmt eine Offenlegungspflicht für Wahlen auf Gemeindeebene für den Stadt- und den Einwohnerrat, soweit ein öffentliches Interesse besteht. Die Schwellenwerte und die konkreten Abläufe sowie Sanktionen sind nun in einem einwohnerrätlichen Reglement zu regeln.
Es ist dem Stadtrat ein Anliegen, die Vorgaben aus der Gemeindeordnung möglichst praktikabel umzusetzen. Der administrative Aufwand soll möglichst geringgehalten werden. Aus diesem Grund soll in einem ersten Schritt eine einfache Meldepflicht eingeführt werden, sofern die voraussichtlichen Aufwendungen für Wahlkampagnen in den Einwohnerrat oder in den Stadtrat 5000 Franken oder mehr betragen. Der Meldepflicht vor den Wahlen folgt in einem zweiten Schritt eine Berichterstattung nach den Wahlen: Organisationen und Kandidierende haben über Einnahmen und Ausgaben sowie die Herkunft der Mittel Bericht zu erstatten, sofern für Wahlkampagnen in den Einwohnerrat oder in den Stadtrat 5000 Franken oder mehr aufgewendet wurden. Im Rahmen der Berichterstattung sind auch Spenden offenzulegen, ab 5000.- Franken unter Bekanntgabe der Identität der jeweiligen Spenderin beziehungsweise des jeweiligen Spenders.
Die öffentliche Vernehmlassung dauert vom 2. September 2024 bis am 4. Oktober 2024 und steht allen interessierten Personen offen.
Fragen zur Vernehmlassung: