Teilrevision Nutzungsplanung; Kommunale Kulturschutz-objekte – öffentliche Mitwirkung
Die Gesamtrevision der allgemeinen Nutzungsplanung wurde am 18. Dezember 2019 vom Regierungsrat genehmigt. Bereits im Mai 2018 hatte der Stadtrat beschlossen, die §§ 36 und 37 in der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) zu den kommunalen Kulturschutzobjekten von der Genehmigung auszukoppeln. Nun liegen die entsprechenden Unterlagen zur öffentlichen Mitwirkung und kantonalen Vorprüfung vor.
Der Stadtrat verabschiedete an seiner Sitzung vom 01. Juli 2024 die Teilrevision Nutzungsplanung zu den kommunalen Kulturschutzobjekten zuhanden der öffentlichen Mitwirkung und kantonalen Vorprüfung. Mit der Teilrevision zu den kommunalen Kulturschutzobjekten wird die alternative Schutzkonzeption eingeführt und der Umgang mit den kommunalen Schutzobjekten grundeigentümerverbindlich in der Bau- und Nutzungsordnung festgesetzt.
Die Unterlagen für die Teilrevision Nutzungsplanung liegen vom 18. September bis 23. Oktober 2024 öffentlich im Stadtbüro des städtischen Rathauses auf und können dort während der ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden. Die Unterlagen sind auch im Internet unter www.aarau.ch einsehbar.
Der Stadtrat lädt die Bevölkerung am Dienstag, 17. September 2024, um 18.30 Uhr zur Informations-Veranstaltung im Saal 4 des Kultur- und Kongresshauses, Schlossplatz 9, in Aarau ein.
Mitwirkungseingaben zu den Entwürfen können von jeder interessierten Person bis am 23.Oktober 2024 eingereicht werden. Eingaben können direkt auf der
E -Mitwirkungsplattform oder schriftlich an den Stadtrat, Rathausgasse 1, 5000 Aarau, eingereicht werden. Die Eingaben müssen einen Antrag und eine Begründung beinhalten.