Stadt Aarau verbietet Feuerwerk, Höhenfeuer und Himmelslaternen
Auf dem gesamten Gebiet der Stadt Aarau ist das Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art ab sofort bis auf Weiteres verboten.
Das Verbot gilt für das Abrennen sämtlichen Feuerwerks, unabhängig von Art und Grösse. Ebenso ist das Entfachen von Höhenfeuern und das Steigenlassen von Himmelslaternen sowie anderer Fluggeräte mit offener Flamme ab sofort bis auf Weiteres auf dem ganzen Stadtgebiet verboten. Widerhandlungen gegen diese Verbote werden nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen geahndet.
Grund für den Erlass der Verbote ist die anhaltende Trockenheit und die damit verbundene erhebliche Brandgefahr. Es besteht ein erhöhtes Risiko für Flur-, Wald- und Gebäudebrände. Bereits kleinste Funken können Brände auslösen und Menschen, Tiere sowie Sachwerte gefährden – das ist insbesondere mit Blick auf den Bundesfeiertag am 1. August ein nicht zu unterschätzender Risikofaktor.
Mit den nun ausgesprochenen Verboten soll die öffentliche Sicherheit gewährleistet und das Risiko von Bränden wirksam reduziert werden. Die Verbote dienen dem Schutz der Bevölkerung, der Einsatzkräfte sowie der natürlichen Lebensgrundlagen. Sie stellen eine verhältnismässige Massnahme dar, da mildere Mittel unter den gegebenen Umständen nicht ausreichen, um die bestehende Gefährdung angemessen zu begrenzen.