Handlungsfähigkeitszeugnis
Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ausgestellt. Zuständig für die Stadt Aarau ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, Bezirksgericht Aarau, Obere Vorstadt 37, 5001 Aarau (Tel. 062 836 56 36).