Kommunale Gesamterneuerungswahlen vom 30. November 2025
Medienmitteilung vom 8. Oktober 2025:
Zweiter Wahlgang für den Stadtrat: Angemeldete Kandidierende
Medienmitteilung vom 6. Oktober 2025:
Gesamterneuerungswahlen: 226 Kandidierende für den Einwohnerrat
Amtliche Publikation vom 10. Oktober 2025:
Listennummerierung Einwohnerratswahlen vom 30. November 2025
Amtliche Publikation:
Zweiter Wahlgang für zwei Mitglieder des Stadtrats und der Vizepräsidentin/des Vizepräsidenten für die Amtsperiode 2026/2029 vom 30. November 2025
Am 30. November 2025 finden für die Amtsperiode 2026/2029 zweite Wahlgänge statt für die verbleibenden zwei Mitglieder des Stadtrats und das Vizepräsidium Stadtrat.
Im zweiten Wahlgang ist nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang durch mindestens 10 Stimmberechtigte des betreffenden Wahlkreises angemeldet wird (§ 32 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR)). Die Wahlvorschläge für den zweiten Wahlgang sind demnach bis Mittwoch, 8. Oktober 2025, spätestens 12 Uhr, beim Stadtbüro Aarau (Leitung Stadtbüro) einzureichen.
Für das Vizepräsidium angemeldet werden können nur Kandidatinnen und Kandidaten, welche für die Amtsperiode 2026/2029 als Stadträtin/als Stadtrat gewählt worden sind oder sich im zweiten Wahlgang für die verbleibenden zwei Sitze anmelden.
Das erforderliche Formular kann auf der Webseite der Stadt Aarau (www.aarau.ch) oder beim Stadtbüro bezogen werden. Dem Wahlvorschlag sind ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen.
Stille Wahlen
Sind im zweiten Wahlgang weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde beziehungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 33 GPR)
Am 30. November 2025 finden die Gesamterneuerungswahlen der 50 Mitglieder des Einwohnerrates für die Amtsperiode 2026/2029 statt.
Die Wahlvorschläge sind gemäss § 9 Abs. 1 der Verordnung über die Wahl des Einwohnerrates (VEWR) bis spätestens am 62. Tag vor dem Hauptwahltag, das heisst bis Montag, 29. September 2025, 17 Uhr, beim Stadtbüro Aarau (Leitung Stadtbüro) schriftlich einzureichen.
Ein Wahlvorschlag darf höchstens so viele Namen wählbarer Personen enthalten, als im Wahlkreis Mitglieder des Einwohnerrates zu wählen sind. Kein Name darf mehrmals aufgeführt werden. Überzählige Namen werden gestrichen. Der Wahlvorschlag muss eine geeignete Bezeichnung tragen, die ihn von anderen Wahlvorschlägen unterscheidet (§ 9 Abs. 2 und 3 VEWR).
Der Wahlvorschlag ist von mindestens 15 im Wahlkreis wohnhaften Stimmberechtigten zu unterzeichnen. Eine stimmberechtigte Person darf nicht mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnen (§ 11 Abs. 1 und 2 VEWR).
Für den Bezug des erforderlichen Formulars für den Wahlvorschlag ist mit der Leitung Stadtbüro Kontakt aufzunehmen.