Kommunaler Gesamtplan Verkehr (KGV)
Der Kommunale Gesamtplan Verkehr (KGV) stützt sich auf § 54a BauG des Kantons Aargau. Demnach kann die Gemeinde mit einem KGV die Abstimmung zwischen der Siedlungs- und der Verkehrsentwicklung regeln. Zwingend erforderlich ist ein KGV als Grundlage zur Einführung eines Parkleitsystems, wenn die Anzahl Parkfelder in einem Gebiet über die aus § 56 BauG resultierende Anzahl hinaus begrenzt oder eine Bewirtschaftung der Parkfelder auf privatem Grund vorgeschrieben werden soll, wie dies in Aarau der Fall ist. Der KGV wird vom Stadtrat beschlossen, vom zuständigen Departement genehmigt und ist behördenverbindlich.
Der Kommunale Gesamtplan Verkehr der Stadt Aarau basiert auf dem Kommunalen Verkehrsrichtplan aus dem Jahr 2005, nimmt die Entwicklungen der vergangenen zehn Jahre auf und berücksichtigt das erwartete Wachstum der Stadt und der Region Aarau bis 2030. Er bildet somit die Basis für die städtische Verkehrspolitik der kommenden 15 Jahre und bettet diese in den regionalen Kontext ein. Der vorliegende KGV wurde vom Stadtrat am 29. August 2016 beschlossen und vom kantonalen Departement Bau, Verkehr und Umwelt am 5. Dezember 2016 genehmigt. Die öffentliche Vernehmlassung fand vom 15. Juni bis zum 13. September 2015 statt. Die Ergebnisse sind im Vernehmlassungsbericht zusammengestellt.
Wesentliche Teile des Kommunalen Gesamtplans Verkehr sind die Feststellung der Belastbarkeit des Strassennetzes und die Festlegung der möglichen Verkehrsentwicklung. Hierzu gehört die Bestimmung des maximal bewältigbaren Autoverkehrs. Da für die Steuerung der weiteren Verkehrsentwicklung die Parkierung ein bekanntes Schlüsselinstrument darstellt, regelt beispielsweise der Basisplan "Parkierung für Motorfahrzeuge im Rahmen von Nutzungsvorhaben" das Verfahren der Parkfeldbemessung. Es wird auch die Möglichkeit zur Realisierung autoarmer Nutzungen geschaffen. Weiter werden Strategien definiert, um das künftige Verkehrswachstum möglichst auf den öffentlichen Verkehr und aufs Fahrrad zu lenken und den Fussverkehr zu fördern.
Die definierten Regelungen zur Erstellung von Parkfeldern sowie die Pflicht zur Erstellung eines Mobilitätskonzepts werden unmittelbar mit der Revision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) umgesetzt und eingeführt. Damit sind bei Inkrafttreten der revidierten BNO bereits wesentliche Schritte zur Lenkung der Mobilitäts- und Verkehrsentwicklung unternommen. Daneben wird der Mobilitätsplan zu konkreten thematischen Massnahmenkonzepten weiterentwickelt. Diese Massnahmenkonzepte bilden die Grundlage zur Erstellung spezifischer Teilpläne, welche letztlich die entsprechenden Teilpläne, des nach wie vor gültigen kommunalen Verkehrsrichtplans, ablösen werden.
Dokumente:
Schlussbericht KGV
Anhang: Recherchebeispiel des zweckmässigen Parkfelderangebots
Anhang: Karte "Basisplan Motorisierter Individualverkehr - neue Strassentypisierung und Belastungswerte"
Anhang: Karte "Basisplan Motorisierter Individualverkehr - Strassentypen nach VSS"
Anhang: Karte "Basisplan Parkierung im Rahmen von Nutzungsvorhaben - Standorttypen und Überlastungsgebiete"
Anhang: Karte "Basisplan Radverkehr"
Anhang: Karte "Basisplan Fussverkehr"
Anhang: Karte "Basisplan Öffentlicher Verkehr"
Vernehmlassungsbericht
Kommunaler Verkehrsrichtplan
Verkehrsrichtplan [pdf, 4.3 MB]
Teilrichtpläne [pdf, 5.6 MB]
Umsetzungsprogramm [pdf, 371 KB]