Qualitätssteigerung in Spielgruppen, Regelement Angebote der frühen Kindheit und Spielgruppenverordnung
Nach der Zustimmung der Aarauer Stimmbevölkerung zur Verstetigung der Angebote im Bereich frühe Kindheit hat der Stadtrrat am 12. August 2024 einen Entwurf über verbindliche Qualitätskriterien für Spielgruppen zur Vernehmlassung verabschiedet. Zur Vernehmlassung stehen ein Entwurf eines Reglements über Angebote der frühen Kindheit und eine Spielgruppenverordnung.
Dieses Reglement umfasst freiwillige Angebote ab Schwangerschaft bis zum Schuleintritt – wie Familienzentren, Familienlotsinnen/-lotsen und Spielgruppen – und regelt deren Qualität, Trägerschaft, Teilnahmebedingungen sowie Finanzierung (inkl. Subventionen).
Da diese Angebote nicht der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dienen, wurden sie bewusst ausserhalb des bestehenden Kinderbetreuungsrechts (KiBeR und zugehörige Verordnungen) verfasst. Die Stadt Aarau nutzt hierzu ihre kommunale Regelungskompetenz gemäss §§ 38 und 106 der Aargauer Kantonsverfassung. Das Reglement konkretisiert Gegenstand, Geltungsbereich, Zuständigkeiten, Subventionierung sowie Verfahrensfragen
Die öffentliche Vernehmlassung fand vom 10. Juli bis 31. August 2025 statt.
Einwohnerratsbotschaft
Dokumente werden zu gegebener Zeit publiziert
Auswertung Vernehmlassung
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