Gefahrenstufe 5: Kanton Aargau erlässt absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und Hitze gilt im Kanton Aargau ab Dienstag, 28. Juli 2026, 12.00 Uhr die Gefahrenstufe 5 «sehr grosse Waldbrandgefahr».
Dementsprechend gilt ein absolutes Feuerverbot im Freien. Dieses umfasst auch ein Feuerwerksverbot im Kantonsgebiet sowie Höhen- und 1.-August-Feuer.
Die Erhöhung der Gefahrenstufe und damit das umfassende Verbot ist notwendig, weil Böden, Felder, Bäume und Büsche ausgetrocknet sind und sich die Brandgefahr weiter erhöht hat. Es bleibt bis auf Widerruf in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.
Die Bevölkerung wird deshalb angewiesen, folgende Vorsichtsmassnahmen strikte einzuhalten:
- Kein Feuern im Freien, auch nicht im eigenen Garten.
- Kein Abbrennen von Feuerwerk, auch kein Kleinfeuerwerk (Zuckerstöcke und Ähnliches).
- Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen.
Das Grillieren mit Gas- und Elektrogrills ist weiterhin erlaubt, solange auf mögliche Brandrisiken in der Umgebung geachtet wird.
Aufgrund der Trockenheit wird die Bevölkerung der Stadt Aarau zudem um einen sparsamen Umgang mit Wasser gebeten und die öffentlichen Brunnen in den Randgebieten von Aarau werden vorübergehend ausser Betrieb genommen. Gleichzeitig gilt zu betonen, dass die Stadt Aarau in ihrem Versorgungsgebiet über ausreichend Grundwasser verfügt und die Versorgung gewährleistet ist.
Die Stadt Aarau bedankt sich bei der Bevölkerung für die Beachtung der Hinweise und Vorschriften. Weitere Informationen zum Thema finden sich unter nachfolgenden Links:
Merkblatt Gefahrenstufe 5 (Kanton Aargau)
Waldbrandgefahr (aktuelle Lage, Bund)
Beratungsstelle für Brandverhütung BFB