Laufende Vernehmlassungen
TEILÄNDERUNG NUTZUNGSPLANUNG ANPASSUNG GEWÄSSERRAUM
Der Einwohnerrat hat am 23. März 2026 beschlossen:
Teiländerung Nutzungsplanung Anpassung Gewässerraum für die Gewässer Rombachbächli, Roggenhuserbach, Lättgrubenbach, Goldernbäche inkl. Hexenbach, Rohrer Giessen und Brunnbach.
Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist wurde dieser Beschluss rechtsgültig.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, Beschwerde führen.
Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berechtigt, Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Beschluss nicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG). Vorbehalten bleiben Bestimmungen über die Wiederherstellung bei unverschuldeter Säumnis.
Die Unterlagen können während der Beschwerdefrist in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst es ist
- aufzuzeigen, wie der Regierungsrat entscheiden soll, und
- darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der unterzeichneten Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Genehmigung Bau- und Nutzungsordnung (BNO)
Planungsbericht Überarbeitung der Gewässerräume
Teiländerung Bauzonen- und Kulturlandplan Nord_Ausschnitt Roggenhusenbach
Teiländerung Bauzonen- und Kulturlandplan Nord_ Ausschnitt Rombachbächli
Teiländerung Bauzonen- und Kulturlandplan Ost_ Ausschnitt Brunnbach
Teiländerung Bauzonen- und Kulturlandplan Ost_ Ausschnitt Rohrer Giessen
Teiländerung Bauzonen- und Kulturlandplan Süd_ Ausschnitt Goldernbäche Teil Nord
Teiländerung Bauzonen- und Kulturlandplan Süd_ Ausschnitt Goldernbäche Teil Süd und Hexenbach
Teiländerung Bauzonen- und Kulturlandplan Süd_ Ausschnitt Lättgrubenbach
ÖFFENTLICHE MITWIRKUNG GESTALTUNGSPLAN GOLDERNSTRASSE 28/32 UND TEILREVISION BNO GEBIET GOLDERN
Für die Parzellen Nrn. 3896, 3897 und 3898 an der Goldernstrasse werden Grundlagen für eine qualitätsvolle Arealentwicklung geschaffen. Damit die angestrebte künftige Nutzung realisiert werden kann, muss Anhang 2 der Bau- und Nutzungsordnung angepasst und gemäss § 5 Abs. 1 i.V.m. Anhang 2 der Bau- und Nutzungsordnung ein Gestaltungsplan erstellt werden.
Der Entwurf des Gestaltungsplans Goldernstrasse 28/32 und der Teilrevision der BNO Gebiet Goldern liegt vom Donnerstag, 21. Mai 2026, bis zum Montag, 22. Juni 2026, zur öffentlichen Mitwirkung im Stadtbüro des städtischen Rathauses auf und kann während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden. Die Unterlagen sind ab dem 21. Mai 2026 auch unter www.aarau.ch online zugänglich.
Mitwirkungseingaben zum Entwurf des Gestaltungsplanes können von der gesamten Bevölkerung bis am 22. Juni 2026 eingereicht werden. Die Vorschläge sind schriftlich beim Stadtrat Aarau, Rathausgasse 1, 5000 Aarau oder online auf Stadt Aarau | E-Mitwirkung (mitwirken.smartcity-aarau.ch) einzureichen und mit einem Vermerk «Mitwirkung Gestaltungsplan Goldernstrasse» zu versehen.
Planungsbericht Art 47 RPV Teiländerung BNO Gebiet Goldern
Synopse BNO Teiländerung BNO Gebiet Goldern
Teiländerung Bauzonen- und Kulturplan Süd
Planungsbericht Art 47 RPV Gestaltungsplan Goldernstrasse
SNV GP Goldernstrasse
Sondernutzungsplan GP Goldernstrasse
Richtprojekt Freiraum Dossier
Richtprojekt Freiraum Ersatzneubau Goldernstrasse Umgebungsplan
Richtprojekt Freiraum Schnitte
Jurybericht Studienauftrag Goldernstrasse
Verschattungsstudie
Entwurf Mobilitätskonzept
ÖFFENTLICHE MITWIRKUNG GESTALTUNGSPLAN AARAUERHOF
Für die Parzelle Nr. 1379 und einem kleinen Teil der Parzelle Nr. 2412 am Bahnhof Aarau werden Grundlagen für eine qualitätsvolle Arealentwicklung geschaffen. Damit die angestrebte künftige Nutzung realisiert werden kann, muss gemäss § 5 Abs. 1 i.V.m. Anhang 2 der Bau- und Nutzungsordnung ein Gestaltungsplan erstellt werden.
Der Entwurf des Gestaltungsplans Aarauerhof liegt vom Mittwoch, 6. Mai 2026, bis zum Montag, 8. Juni 2026, zur öffentlichen Mitwirkung im Stadtbüro des städtischen Rathauses auf und kann während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden. Die Unterlagen sind ab dem 6. Mai 2026 auch unter www.aarau.ch online zugänglich.
Mitwirkungseingaben zum Entwurf des Gestaltungsplanes können von der gesamten Bevölkerung bis am 8. Juni 2026 eingereicht werden. Die Vorschläge sind schriftlich beim Stadtrat Aarau, Rathausgasse 1, 5000 Aarau oder online auf Stadt Aarau | E-Mitwirkung (mitwirken.smartcity-aarau.ch) einzureichen und mit dem Vermerk «Mitwirkung Gestaltungsplan Aarauerhof» zu versehen.
Planungsbericht Gestaltungsplan Aarauerhof.pdf
SNV GP Aarauerhof.pdf
Situationsplan GP Aarauerhof.pdf
Richtprojekt Aarauerhof.pdf
Richtprojekt Aarauerhof Flächennachweise.pdf
Richtprojekt Aarauerhof Situationsplan Dachaufsicht.pdf
Richtprojekt Aarauerhof Situationsplan Erdgeschoss.pdf
GP Aarauerhof Verkehrsbericht.pdf
Schlussbericht Studienauftrag Aarauerhof.pdf
Die abgeschlossenen Vernehmlassungen finden sich hier.